Urteil verbietet irreführende Produktkennzeichnung bei Recyclingpapier
Recyclingpapier, das als 100% recycled beworben wird, muss aus Altpapier hergestellt sein, das bereits in Umlauf war
Berlin, 2. Juni 2010
Bereits 2008 hatte das Landgericht Berlin dem Papierhersteller Portucel verboten, sein DIN A4-Büropapier „Explorer“ als „100% recycled“ zu bezeichnen. Nun wurde dieses (noch nicht rechtskräftige) Urteil nach Berufung durch das Berliner Kammergericht bestätigt. Portucel verwendete bei der Herstellung des „Explorer“-Papiers zu 50 Prozent Schnittreste aus der Frischfaserproduktion, also Papier, das noch nicht im Umlauf war. Wenn ein solches Produkt als Recyclingpapier bezeichnet wird, werde der Verbraucher in die Irre geführt, heißt es in der Urteilsbegründung des nun vom Kammergericht bestätigten Urteils des Landgerichts.